Die Sorgeberechtigten haben die Kinder rechtzeitig in den Kindergarten zu bringen und sie pünktlich dort wieder abzuholen.
Möchten Sie Ihr Kind allein in den Kindergarten schicken, so halten Sie bitte zuvor Rücksprache mit dem pädagogischen Personal. Es sollte dieses auf jeden Fall befürworten.
Bitte bedenken Sie aber in jedem Fall, dass das Kind nur im Kindergarten selbst, und nicht auf dem Weg zum Kindergarten oder vom Kindergarten aus nach Hause über die Versicherung der Gemeinde Westoverledingen versichert ist!
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder vom Besuch des Kindergartens fernzuhalten, wenn bei dem Kind oder der Familie ansteckende oder übertragbare Krankheiten auftreten. Ein ärztliches Attest ist nach der Genesung dem Kindergarten vorzulegen.
Bei Fernbleiben eines Kindes haben die Sorgeberechtigten die Leiterin des Kindergartens zu informieren.