Kindergarten-Beiträge

Seit dem 01.08.2018 besteht in Niedersächsischen Kindertagesstätten für Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, Beitragsfreiheit. Für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten folgende Richtlinien:

Aufgrund des § 8 der Satzung der Gemeinde Westoverledingen über die Errichtung und Unterhaltung von Kindertagesstätten wird das für den Besuch der jeweiligen Einrichtung zu entrichtende privatrechtliche Entgelt gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Westoverledingen vom 12.12.2018 festgesetzt.

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Entscheidendes Kriterium bei der Berechnung des Kindergartenbeitrages ist das Brutto-Einkommen der Eltern und die zeitliche Inanspruchnahme der Leistung. Das Brutto-Einkommen bemisst sich dabei nach § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.

 

Negativeinkünfte bleiben bei den Bruttobeträgen unberücksichtigt.

Für jedes im Haushalt lebende Kind ohne Einkommen wird bei der Berechnung des Beitrages ein Betrag in Höhe von €3.000,- pro Jahr von der Einkommensgrenze (Brutto) abgezogen.

Bei Nichtvorlage der Einkommensverhältnisse wird automatisch der Höchstbetrag fällig.

Für weitere Kinder, die zeitgleich unseren Kindergarten besuchen, wird der Beitrag um 50% gemindert.

Grundlage für die Berechnung des Kindergartenbeitrages ist das vom Finanzamt festgestellte Einkommen des Vorjahres. Ändert sich das Einkommen im laufenden Kalenderjahr um mehr als +/- 20%, wird das aktuelle Einkommen für die Berechnung des Kindergartenbeitrages zugrunde gelegt.

Der festgesetzte Kindergartenbeitrag ist im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats und sowohl bei vorübergehender Abwesenheit als auch während der Ferienzeiten zu leisten.

Für die regelmäßige Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten (außerhalb der Regelbetreuungszeit von maximal 8 Stunden in einer Ganztagsbetreuung oder bei noch nicht vollendetem 3. Lebensjahr) wird für jede angefangene halbe Stunde täglich ein Entgelt in Höhe von 15,- € monatlich erhoben.

Aus Rationalisierungsgründen ist bei der Anmeldung eine Einzugsermächtigung auf der Rückseite des Erfassungsbogens für die Kindergartenbeitragsberechnung zu unterzeichnen.

Elternbeiträge für 5 Stunden Betreuung eines Kindes, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:

bis € 22.000,00                       €  69,50

€ 22.000,01 bis € 28.000,00               €  86,00

€ 28.000,01 bis € 34.000,00               € 103,00

€ 34.000,01 bis € 40.000,00               € 121,00

€ 40.000,01 bis € 46.000,00               € 137,00

€ 46.000,01 bis € 52.000,00               € 154,00

€ 52.000,01 bis € 58.000,00               € 171,00

€ 58.000,01 bis € 64.000,00               € 189,00

€ 64.000,01 bis € 70.000,00               € 206,00

€ 70.000,01 bis € 76.000,00               € 223,00

€ 76.000,01 bis € 82.000,00               € 240,00

über € 82.000,01                    € 258,00

Die vollständigen Richtlinien für die Festsetzung der Kindergarten-Beiträge können auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen (www.westoverledingen.de > Familie und Soziales > Kindertagesstätten) oder auf unserer Homepage (www.kindergarten-voellenerkoenigsfehn.de) im Download-Bereich nachgelesen werden.

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