Der Kindergarten ist eine sozialpädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag als Elementarbereich im Bildungssystem. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung und Information der Erziehungsberechtigten sind von wesentlicher Bedeutung. Der Kindergarten ergänzt und unterstützt dadurch die Erziehung des Kindes in der Familie.
Der Kindergarten hat seinen Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen Kontakt mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durchzuführen und insbesondere
- die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichtigen,
- dem Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen, seine Lernfreude anzuregen und zu stärken,
- dem Kind zu ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen,
- die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen zu fördern,
- dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu vermitteln und seine körperliche Entwicklung zu fördern,
- die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes zu unterstützen und ihm dabei durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln.
Der Kindergarten hat einen Erziehungs- und Bildungsauftrag, aber es gibt keine Lehrpläne, wie sie die Schule hat. So können wir stärker auf die Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Kindes und der Gruppe eingehen.
Wir Erzieherinnen verstehen uns nicht in erster Linie als Lehrende, sondern als Anregende.