Versicherung und Haftung

Die Gemeinde Westoverledingen hat die angemeldeten Kindergartenkinder für die Dauer ihres Aufenthaltes in dem Kindergarten gegen Unfälle zu versichern. Die Wege zum Kindergarten und vom Kindergarten aus nach Hause sind nicht durch die Gemeinde versichert.

Besucherkinder sind weder auf dem Weg, noch während der Dauer ihres Aufenthaltes durch die Gemeinde versichert.

Der Gemeinde Westoverledingen obliegt für die Dauer des Aufenthaltes der Kinder im Kindergarten die Haftung für die eingebrachten Gegenstände der Kinder.

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